Ausbildung Bediener von Hubarbeitsbühnen

Hubarbeitsbühnen dürfen nur von ausgebildeten Mitarbeitern bedient werden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schreibt eine bundesweit einheitliche und verpflichtende Prüfung vor, mit deren Abschluss der Hubarbeitsschein erworben werden kann.  Auf Grundlage des DGUV Grundsatz 308-008 (ehemals BGG 966) bilden wir Bediener von Hubarbeitsbühnen für Ihren Betrieb aus.

 

SeminarinhalteBediener von Hubarbeitsbühnen

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Aufbau und Funktion von Kranen und Anschlagmitteln
  • Betrieb allgemein
  • Tägliche Einsatzprüfung
  • Umgang mit Last
  • Sondereinsätze
  • Praktische Übungen
  • Abschlussprüfung

 

Seminarziele

  • Teilnehmer erhalten den Hubarbeitsschein und sind rechtlich abgesichert
  • Die Anforderungen der DGUV Regel 100-500 (BGR 500) und des DGUV Grundsatz 308-008 (BGG 966) werden erfüllt
Kosten

Gruppenpreis auf Anfrage, inkl. Schulungsunterlagen, Prüfungsmaterial, Abschlussprüfung und Führerschein

Art|Umfang Vollzeit, 12 UE
Ort Inhouse 
Nächste Termine

auf Anfrage

Anmeldung via Mail (info@dsf-lif.de) oder über unser Kontaktformular | Flyer zum Ausdrucken hier.