Arbeitssicherheit und Brandschutz

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schreibt vor, dass zum Schutz von Menschen, Tieren, Umwelt und Sachwerten Unternehmen verpflichtet sind, qualifizierte Fachkräfte mit bestimmten Aufgaben zu betrauen, so z.B. Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Brandschutzbeauftragte. Die DGUV legt dabei Mindestanforderungen an die Qualifikation, Ausbildung und Bestellung dieser Fachkräfte fest. Gerne unterstützen wir Sie hierbei oder stellen den Beauftragten für Brandschutz und Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen. Für weitere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

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