Finanzielle Förderung

Die gute Nachricht: Es gibt viele Möglichkeiten, Weiterbildungen zu finanzieren. Die wichtigsten stellen wir im Folgenden vor. Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl der richtigen Förderung und bei der Erledigung der Formalitäten.

Aufstiegs-BAföG

Das sogenannte Aufstiegs-BAföG hat im August 2016 das Meister-BAföG abgelöst. Angehende Industriemeister, Fachwirte oder Betriebswirte erhalten umfangreiche Zuschüsse zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Zum 01.08.2020 werden die Zuschüsse deutlich erhöht.

 

Die wichtigsten Förderbestimmungen im Überblick (ab 01.08.2020):

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Teilnehmer an Voll- und Teilzeitlehrgängen unabhängig vom Einkommen einen Zuschuss von 50 % in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, der Rest wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Bei Bestehen der Prüfung werden 50 % des Darlehens erlassen, so dass damit insgesamt 75% der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als Zuschuss vom Staat möglich sind.

 

Ein Rechenbeispiel finden Sie hier:

 

Bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von 6.130 Euro bekommt der Teilnehmer einen Zuschuss von 50 Prozent, also 3.065 Euro und ein Darlehen von 3.065 Euro. Besteht er die Prüfung, werden ihm 50 Prozent des Darlehens erlassen, also 1.532,50 Euro. Somit erhält der Teilnehmer insgesamt 4.597,50 Euro (genau 75 Prozent) der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als Zuschuss. Dieser muss nicht mehr zurückgezahlt werden.

 

Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen erhalten außerdem einkommens- und vermögensabhängig einen monatlichen Unterhaltsbeitrag. Der maximale Bedarfssatz bei Alleinstehenden beträgt monatlich 892 €. Dieser wird zu 100% als Zuschuss gewährt. Zudem werden monatlich Aufschläge für Verheiratete (pauschal 235€) und Personen mit Kindern (235€ pro Kind) gezahlt.

 

Gewährte Darlehen sind während des Lehrgangs und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren – längstens jedoch sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei; danach muss es in monatlichen Raten zurückgezahlt werden.

Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/

Meisterbonus

Jeder erfolgreiche Absolvent einer Fortbildung zum Meister, Fachwirt, Fachkaufmann oder Betriebswirt erhält vom Freistaat Bayern einen Meisterbonus in Höhe von 2.000 Euro. Der Meisterbonus wird als zusätzliche Förderung neben dem Aufstiegs-BAföG gewährt. 
Voraussetzung für den Meisterbonus ist, dass der Hauptwohnsitz oder der Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern liegt und die Prüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt wurde, die dann auch das Zeugnis ausstellt.

 

Bezieht man den Meisterbonus in das Rechenbeispiel zum Aufstiegs-BAföG mit ein, ergibt sich folgendes Bild:

 

Der Staat übernimmt also faktisch alle Kosten für den Lehrgang und die Prüfung.

Bildungsprämie

Mit der Bildungsprämie werden berufsbegleitende Weiterbildungen mit einem Gutschein bis zu 500€ gefördert. Erwerbstätige können mit Vollendung des 25. Lebensjahres unter bestimmten Voraussetzungen den Prämiengutschein erhalten, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 Euro (oder 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigt. Auch hier informiert das Angebot des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
http://www.bildungspraemie.info/

Begabtenförderung

Das Förderprogramm „Begabtenförderung berufliche Bildung“ ist eine Initiative der Bundesregierung. Die Mittel werden durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung zu Verfügung gestellt. Wir klären gemeinsam mit Ihnen die Voraussetzungen zur Beantragung der Förderung ab. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der
„Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung“:
https://www.sbb-stipendien.de

QUALIFIZIERUNGSCHAnchenGESETZ (QCG)

Das QCG ist ein Finanzierungsmodell der Bundesagentur für Arbeit. Zielgruppe des Programms sind Mitarbeiter mit und ohne Berufsabschluss, die sich in ihrem Beruf oder außerhalb des Berufsbildes weiterentwickeln wollen. Hierbei kann z.B. über eine Umschulung oder Teilqualifizierung ein Berufsabschluss nachgeholt werden. Auch andere Kurse von DSF, wie Industriefachkraft, SPS-Fachkraft,  IT-Kurse oder Betreuungskraft fallen unter diesen Geltungsbereich. Besonders interessant für Arbeitgeber: es werden bis zu 100% der Weiterbildungskosten und auch der Lohnkosten übernommen. Die Förderung wird bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-weiterbildung

Bildungsgutschein

Wer Kunde der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters ist, kann eine Förderung für eine berufliche Weiterbildung über den Bildungsgutschein erhalten. Auch Berufsrückkehrende, die Kinder oder zu pflegende Angehörige betreut haben, können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Bildungsgutschein erhalten. Die Entscheidung über die Ausgabe obliegt den jeweiligen Berater/-innen. Hierbei können neben den Lehrgangskosten auch Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung sowie Kinderbetreuungskosten übernommen werden. Auch Beschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein erhalten. Zum Beispiel wenn sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder keine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Nähere Informationen stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Verfügung: 

http://www.bmas.de/DE/Themen/Aus-und-Weiterbildung/Weiterbildung/weiterbildung.html

Bildungskredit

Der Bildungskredit ist eine Initiative der Bundesregierung in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Es können Förderungen von 100€, 200€ oder 300€ im Monat gewährt werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 7.200€. Der Kredit ist einkommens- und vermögensunabhängig und kombinierbar mit dem Aufstiegs-BAföG. Das Bundesverwaltungsamt in Köln stellt nähere Informationen zur Verfügung:
http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_BT/Bildungskredit/bildungskredit_node.html

Bildungsurlaub

Beim Bildungsurlaub handelt es sich um bezahlte Arbeitstage, die jeder Arbeitnehmer für berufliche oder politische Weiterbildungen in Anspruch nehmen kann. Es sind bis zu 5 Tage im Jahr möglich. In Deutschland gibt es in fast allen Bundesländern ein entsprechendes Gesetz, die Ausnahme bilden Bayern und Sachsen. Hier kann also kein Bildungsurlaub beantragt werden. In den anderen Bundesländern wird der Antrag auf Bildungsurlaub direkt beim Arbeitgeber gestellt. Gerne helfen wir Ihnen bei der Prüfung der Voraussetzungen für den Bildungsurlaub.

Darüber hinaus gibt es abhängig von der Art der Weiterbildung und von den persönlichen Voraussetzungen weitere Möglichkeiten der Förderung wie Weiterbildungssparen, Bildungsgutscheine oder Förderprogramme der Bundesländer. Auch können Sie einige Kosten für die Weiterbildung steuerlich absetzen. Wir informieren Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.